Führt Ihr Labor im Auftrag von Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmen Analysen bei Lebensmitteln oder Futtermitteln durch? Dann sind Sie verpflichtet, nicht sichere Lebens- oder Futtermittel zu melden.
Folgende Fragen müssen Sie als Verantwortlicher oder Verantwortliche eines Labors im Zusammenhang mit der neuen Meldepflicht prüfen:
- Handelt es sich um eine in Deutschland von einem Lebensmittel oder Futtermittel gezogene Probe?
- Nehmen Sie aufgrund der Analyseergebnisse an, dass die Anforderungen der Lebensmittel- oder Futtermittelsicherheit nicht eingehalten werden? Besteht daher ein Verkehrsverbot?
Hinweis: Diese Meldepflicht ergänzt die Pflichten der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer. Diese müssen unverzüglich die für sie zuständigen Stellen über ergriffene Maßnahmen unterrichten, wenn sie annehmen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebens- oder Futtermittel nicht sicher sind.