Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen. Dies gilt neben der gewerbsmäßigen landwirtschaftlichen Tierhaltung auch für reine Hobbytierhaltungen und betrifft folgende Tierarten:
- Rinder,
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Einhufer,
- Hühner,
- Enten,
- Gänse,
- Fasane,
- Perlhühner,
- Rebhühner,
- Tauben,
- Truthühner,
- Wachteln,
- Laufvögel,
- Gehegewild,
- Kameliden,
- andere Klauentiere,
- private oder gewerbliche Haltung von Speisefischen; Die Haltung von Zierfischen muss nur dann angezeigt werden, sofern eine direkte Verbindung des Wassers dieser Haltung zu natürlichen Gewässern besteht
- Bienen.
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.