Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie dann gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn sie
- eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage erhalten haben – hiervon sind Solaranlagen (mit der Rückausnahme von Freiflächenanlagen) und kleine Wind- und Gaskraftwerke ausgeschlossen,
- eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
- eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
- eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
- ihre Anlage endgültig stilllegen,
- als Windenergieanlagenbetreiber nach 5 Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
- erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.