Die Mitglieder des Versorgungswerks werden über anstehende Fristen schriftlich informiert.
Grundsätzlich gilt es, folgende Fristen zu berücksichtigen:
- Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung: 3 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beginn der Mitgliedschaft im Versorgungswerk
- Einkommensnachweis für Selbständige: Nachweis des vorletzten Kalenderjahrs bis zum 31.03. des laufenden Jahres
- Nachversicherung: innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Referendariats
Vorgezogene Altersrente: Beantragung nur für die Zukunft möglich.