Einen Schornsteinfegerbetrieb können Sie beauftragen als
- Eigentümer oder Eigentümerinnen von Haus- und Wohnungseigentum oder
- Hausverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Hinweis:
Als Mieter oder Mieterin dürfen Sie keinen Schornsteinfegerbetrieb beauftragen.