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Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis erfolgt ausschließlich online über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder (www.vollstreckungsportal.de):
- Registrieren Sie sich online und legen Sie Ihr berechtigtes Interesse an der Einsicht dar.
- Nach Erhalt der Zugangsdaten können Sie die Abfrage starten (kostenpflichtig).
- Geben Sie mindestens die folgenden Suchkriterien an:
- Name und Vorname oder die Firma des Schuldners und
- der Sitz des zuständigen zentralen Vollstreckungsgerichts oder der Wohnsitz oder das Geburtsdatum des Schuldners oder der Ort, an dem der Schuldner seinen Sitz hat.