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- Studium an
- einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Pädagogische Hochschule, Kunsthochschule, Fachhochschule) oder
- einer vergleichbaren Ausbildungsstätte.
- Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen. Dazu zählen sämtliche Ausbildungsphasen:
- Sprachkurs oder Studienkolleg zur Studienvorbereitung
- Sprachprüfung
- Auf das Studium vorbereitende Praktika (soweit von der Hochschule empfohlen oder vorgeschrieben)
- Studium (Grundstudium. Hauptstudium, studienbegleitende Praktika, Zwischen- und Abschlussprüfungen)
- Aufbau-, Zusatz-. Ergänzungsstudium oder Promotion
- praktische Tätigkeiten im Anschluss an ein Studium soweit sie vorgeschriebener Teil der Ausbildung sind
- Finanzierung des Lebensunterhalts
- Krankenversicherung in Deutschland
- Sicherstellung der
- Erfüllung der Voraussetzungen für den Zugang zu der gewünschten Bildungseinrichtung.