Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) gibt allen interessierten Bürgern das Recht, bei informationspflichtigen Stellen Auskünfte zu Umweltthemen einzuholen.
Dazu gehören Informationen aus den nachfolgend genannten Bereichen
- Boden
- Wasser
- Luft
- Landschaft
- Artenvielfalt
- gentechnisch veränderte Lebewesen
- Energie
- Strahlung und
- Lärm,
sowie Wechselwirkungen zwischen diesen Bereichen.