Der formlosen Anzeige sind Unterlagen in deutscher Sprache zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen beizufügen:
z.B. Hochschulabschluss, Nachweis des Erwerbs von entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten im Versuchstierbereich, Angaben zu Stellung (Weisungsfreiheit) und Befugnissen der Tierschutzbeauftragten sowie deren Zuständigkeitsbereichen einschließlich der diese regelnden innerbetrieblichen Anweisung o. ä.