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- ggf. Einkommensnachweise der Eltern
- Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr /Arbeitslosenbescheid
wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
- Lohnsteuerkarte vom vorletzten Kalenderjahr (bis 2010)
- Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung / Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahresbetrag (ab 2011)
ggf. werden weitere Unterlagen benötigt