Die Antragstellung erfolgt mit einen formlosen Antrag und der Vorlage der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen. Der Antrag wird im Hinblick auf die staatliche Anerkennung für den Bereich der Sozialen Arbeit, den Bereich der Heilpädagogik bzw. den Bereich der Kindheitspädagogik bewertet. Sofern wesentliche Unterschiede zwischen der nachgewiesenen Berufsqualifikation und der entsprechenden landesrechtlich geregelten Berufsbildung festgestellt werden, sind diese durch Ausgleichsmaßnahmen auszugleichen. Nach erfolgreicher Absolvierung der Ausgleichsmaßnahme kann die staatliche Anerkennung verliehen werden.
Seiteninhalt