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Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sind:
- Sie müssen über genügend fachlich qualifizierte Leitungs- und Lehrkräfte verfügen.
- Ihre Räume müssen groß genug sein und mit den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln ausgestattet sein.
- Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, müssen Sie folgendes nachweisen:
- die Kooperation
- mit einem geeigneten Krankenhaus,
- einem ambulanten Pflegedienst oder
- einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
- die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
- die Kooperation
- Bei der Durchführung der Kurse müssen Sie die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.