Bevor Sie mit der Beratung anderer zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beginnen, reichen Sie die vollständig ausgefüllte Anzeige unter Beigabe aller erforderlichen Unterlagen beim Regierungspräsidium Gießen – Dezernat Pflanzenschutzdienst - ein.
Das Regierungspräsidium überprüft die Vollständigkeit und Richtigkeit der Anzeige und fordert gegebenenfalls fehlende oder fehlerhafte Unterlagen nach.
Bei allen Fragen zum Ablauf des Anzeigeverfahrens können Sie sich ebenfalls an das Regierungspräsidium wenden.