Die Aufsichtsbehörden können für einzelne Amtshandlungen Verwaltungskosten nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport _ VwKostO- MdIS vom 11. Dezember 2018 in der jeweils gültigen Fassung erheben. Die Höhe der Kosten richtet sich dabei nach dem Zeitaufwand.
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