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- Alter: Sie sind zwischen 18 und 60 Jahre alt
- Ausnahme THW-Jugend: zwischen 6 und 18 Jahren.
- Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
- Sie wohnen in Deutschland (auch wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit haben).
- Sie sind für den Dienst im THW tatsächlich verfügbar.
- Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
- Sie wurden von keiner anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen.
- Sie sind zu keiner Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
- Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.