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Bearbeitungsgebühr
- für die verbindliche Auskunft: EUR 200,00
- für den Zulassungs-/Befreiungsantrag: EUR 200,00
Prüfungsgebühr
- EUR 1.000
Hinweise:
- Sollten Sie die Prüfungsgebühr nicht rechtzeitig zahlen, gilt dies als Verzicht auf die Prüfungszulassung.
- Bei Rücktritt vor Ablauf der Zahlungsfrist entfällt die Prüfungsgebühr, treten Sie vor Abschluss der letzten Aufsichtsarbeit zurück, wird Ihnen die Prüfungsgebühr zur Hälfte erstattet (500,00 Euro).