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Benennung von
- Namen und Anschriften der verantwortlichen Personen
- Ländern oder Staaten, in denen die Zertifizierungsstelle Aufgaben nach der Biokraft-NachV wahrnimmt;
- Nachweis von
- Fachkunde, Ausrüstung und Infrastruktur zur Wahrnehmung der Aufgaben,
- einer ausreichenden Zahl entsprechend qualifizierter und erfahrener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- Unabhängigkeit von den Zertifizierungssystemen, Schnittstellen, Betrieben und Lieferanten sowie Freiheit von Interessenkonflikten im Hinblick auf die Durchführung der ihnen übertragenen Aufgaben;
- Erfüllung der Anforderungen der DIN EN 45011, Ausgabe März 1998, Durchführung der Konformitätsbewertungen nach den Standards der ISO/IEC Guide 60, Ausgabe September 2004. Die Kontrollen müssen den Anforderungen der DIN EN ISO 19011, Ausgabe Dezember 2002 genügen;
- schriftliche Verpflichtung nach Anlage 5 Nr. 1 Buchstabe e der Nachhaltigkeitsverordnungen;
- Vorliegen einer zustellungsfähigen Anschrift in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.