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Voraussetzungen sind:
- Die Übertragung des Sorgerechts auf nur einen Elternteil des Kindes entspricht am besten dem Wohl des Kindes.
-
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens:
- Antrag eines Elternteils auf Übertragung des Sorgerechts
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Bei Entzug des Sorgerechts von Amts wegen:
- Aufgrund konkreter Anhaltspunkte scheint eine Gefährdung des Kindeswohls begründet und
- die Eltern sind zur Abwendung dieser Gefahr nicht gewillt oder nicht in der Lage.