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- Der oder die Antragstellende ist eine natürliche Person.
- Die Finanzgeschäfte dienen keinen gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken.
- Der oder die Antragstellende hat sich mit seinem Anliegen bereits schriftlich an die betreffende Bausparkasse gewendet, ohne dass dies zu dem gewünschten Erfolg oder einer gütlichen Einigung geführt hat.
- Die betroffene private Bausparkasse muss dem Verband der Privaten Bausparkassen e. V. angehören. Derzeit nehmen alle Mitglieder des Verbandes am Ombudsverfahren teil.