Sie als künftige Tagesmutter oder Tagesvater müssen für die Kindertagespflege geeignet sein. Geeignet sind solche Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagesmüttern und Tagesvätern auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
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