Grundsätzlich müssen Sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Ausnahmen gelten für
- EU-Bürger
- bestimmte Staatsangehörige, z.B. US-Amerikaner
- gesetzliche Ausnahmen etwa Krankheit sowie
- ggf. Berücksichtigung von Härtefällen).
Ausnahmen werden vor der Einreise, im Regelfall bei der Visabeantragung, geprüft. Die Anerkennung eines Sprachnachweises im Visumverfahren obliegt ausschließlich der deutschen Auslandsvertretung.