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- Ihre Erfindung erfüllt die drei Kriterien für die Patentierbarkeit von Erfindungen:
- Neuheit,
- Beruhen auf einer erfinderischen Tätigkeit und
- gewerbliche Anwendbarkeit.
- Sie offenbaren Ihre Erfindung so deutlich und vollständig, dass ein Fachmann sie ohne Weiteres ausführen kann.
- Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen und weder einen Sitz noch eine Niederlassung in Deutschland haben, benötigen Sie eine in Deutschland zugelassenen Rechts- oder Patentanwältin oder einen -anwalt als Vertretung.