Die Voraussetzungen für den Erwerb gliedern sich in 2 Teile:
- Persönliche Voraussetzungen:
- durch einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit
- charakterliche Zuverlässigkeit
- Mindestalter (abhängig von der jeweiligen Art der Erlaubnis)
- Fachliche Voraussetzungen:
- Ausbildung in Theorie und Praxis mit vorgegebener Mindestanzahl an Starts und Landungen
- erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung
- Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses
- Nachweis von Kenntnissen der im Sprechfunkverkehr verwendeten Sprache (in der Regel Englisch)
- Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses
Hinweis:
Die Voraussetzungen im Einzelnen können bei den Luftfahrerschulen oder bei den Landesluftfahrtbehörden erfragt werden.