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Es ist zwischen rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Stiftungen zu unterscheiden.
- Um die Anmeldung einer rechtsfähigen Stiftung vornehmen zu können, muss diese als rechtsfähig anerkannt sein. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Steuerpflicht.
- Bei nichtrechtsfähigen Stiftungen beginnt die Steuerpflicht mit der Errichtung, Feststellung der Satzung oder Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit.