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- mehr als 5 Stunden ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche
- rein ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit (z.B. ohne pauschale Aufwandsentschädigung; eine Erstattung von Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten, ist unschädlich.)
- mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten lassen sich addieren
- wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Hessen haben, die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch in Hessen ausüben, kann Ihnen der zuständige regionale Ansprechpartner eine Ehrenamts-Card ausstellen.
- Viele Kreise und Städte haben ergänzende eigene Kriterien zur Vergabe festgelegt.