Seiteninhalt
Bewerberin oder Bewerber um die Fahrberechtigung
- Eignung zum Führen von Einsatzfahrzeugen entsprechend den §§ 11 bis 14 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Erfüllung der geistigen und körperlichen Anforderungen, insbesondere an das Sehvermögen),
- ehrenamtliche Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr, bei einem anerkannten Rettungsdienst, beim Technischen Hilfswerk oder bei einer sonstigen Einheit des Katastrophenschutzes und,
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren sowie,
- Nachweis über erfolgreiche Absolvierung der Einweisung und der Prüfung,
- Nachweis, mit nicht mehr als zwei Punkten im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister) belastet zu sein,
- Vorlage eines „polizeilichen“ Führungszeugnisses.