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- Akkreditierung nach der Norm EN 45011
- qualifiziertes Kontrollstellenpersonal in ausreichender Anzahl
- Anwendung eines Standardkontrollprogramms für jeden beantragten Kontrollbereich
- schriftlich festgelegte Verfahren u. a. für die Durchführung der
- Kontrolle
- Bewertung und Zertifizierung
- Dokumentation von Kontrollergebnissen
- Sanktionierung
- Risikoanalyse
- Probenahmen und Gebührenerhebung
- finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit
- ausreichender Versicherungsschutz für alle im Rahmen der Kontrolle tangierten Schadensangelegenheiten