Beschwerdeberechtigt sind:
a) Privatpersonen, die Spam-Mails erhalten oder
b) Unternehmen, die bei der gewerblichen Tätigkeit durch eine Spam-Mail beeinträchtigt beziehungsweise gestört werden.
Die E-Mail muss bei Beschwerden über allgemeine Spam-Mails deutschsprachig sein, unverlangt zugesendet worden sein und Werbung enthalten.
Hinweis
Eine E-Mail enthält dann Werbung, wenn sie Produkte und/ oder Dienstleistungen anpreist. Unverlangt bedeutet, dass Sie die E-Mail ohne Ihre Einwilligung erhalten.