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Anforderungen an Diensteanbieter für den Erwerb eines Berechtigungszertifikates nach § 21 PAuswG:
- Nachweis über die Erforderlichkeit der zu übermittelnden Angaben für den beschriebenen Geschäftszweck
- Maßnahmen zu Datenschutz und -sicherheit
- der angegebene Geschäftszweck ist nicht rechtswidrig
- der Geschäftszweck besteht nicht in der geschäftsmäßigen Übermittlung der Daten und es liegen keine Anhaltspunkte für die geschäftsmäßige oder unberechtigte Übermittlung der Daten vor
-
keine Anhaltspunkte für missbräuchliche Verwendung der Berechtigung