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Voraussetzungen für die Approbation sind:
- Sie haben eine in der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum abgeschlossene deutsche oder gleichwertige ausländische Ausbildung oder weisen einen gleichwertigen Kenntnisstand nach.
- Sie sind zur Ausübung des gewünschten Berufs
- würdig,
- zuverlässig und
- in gesundheitlicher Hinsicht geeignet
- und verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache