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Voraussetzungen für die Blaue Karte EU sind:
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
Für die Passpflicht reicht es, wenn Sie einen Ausweisersatz besitzen. - Sie erhalten ein Jahresgehalt von mindestens 47.600,00 Euro. Für bestimmte Berufe (Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler, Mathematikerinnen und Mathematiker, Ingenieurinnen und Ingenieure, Ärztinnen und Ärzte sowie IT-Fachkräfte) gilt ein Mindestgehalt von 37.128,00 Euro.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben
- einen deutschen,
- einen anerkannten ausländischen oder
- einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung Berufe bestimmen, in denen eine durch eine mindestens 5 Jährige Berufserfahrung nachgewiesene Qualifikation einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist.
- Sie haben einen Ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz oder ein konkretes Ihren Qualifikationen entsprechendes Arbeitsplatzangebot.
- Die Bundesagentur für Arbeit stimmt der Erteilung des Aufenthaltstitels zu (nur in Fällen, in denen die Zustimmung erforderlich ist).