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- Beschweren Sie sich schriftlich (E-Mail, Fax, Post) oder telefonisch (auch mündlich im Kundencenter) bei Ihrem Energieversorger.
- Das Versorgungsunternehmen prüft den Sachverhalt und leitet Ihre Beschwerde gegebenenfalls an den Netzbetreiber, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister weiter.
- Trägt die Antwort des Energieversorgers aus Ihrer Sicht nicht zur Lösung bei, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Hinweis: Genaue Angaben zu Ihrem Anliegen und zum Grund Ihrer Beschwerde erleichtern es dem Energieversorger, den Streitgegenstand zu beurteilen.