Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, wenn Sie sich persönlich arbeitslos melden oder vorab, falls Sie sich bereits telefonisch wirksam arbeitsuchend gemeldet haben.
- Die Mitarbeiter der Arbeitsagentur drucken Ihnen das Antragsformular aus.
- Auf dem Formular ist ein Teil Ihrer persönlichen Daten und das Datum Ihrer Arbeitslosmeldung bereits vermerkt.
- Die Mitarbeiter der Arbeitsagentur prüfen anhand des Grundantrages, welche Ansprüche Sie erworben haben beziehungsweise noch geltend machen können.
- Mit dem Grundantrag erhalten Sie in aller Regel auch immer eine Arbeitsbescheinigung.