Die Zulassung müssen Sie schriftlich bei der Geschäftsstelle des für Ihren Niederlassungsort (Vertragsarztsitz) zuständigen Zulassungsausschusses für Ärztinnen und Ärzte beantragen.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- für welchen Vertragsarztsitz die Zulassung beantragt wird
- unter welcher Arztbezeichnung die Zulassung beantragt wird
Der Zulassungsausschuss entscheidet über den Antrag nach mündlicher Verhandlung mittels Beschluss. In dem Beschluss steht, bis zu welchem Tag Sie Ihre vertragsärztliche Tätigkeit am Vertragsarztsitz aufnehmen müssen.
Der Beschluss wird Ihnen gemeinsam mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Gegen den Beschluss kann von allen Verfahrensbeteiligten (z. B. KVH, Landesverbände der Krankenkassen) Widerspruch erhoben werden.