Wenn Sie von einer Firma einen Werbeanruf erhalten, ohne Ihr Einverständnis hierzu gegeben zu haben, sollten Sie folgende Angaben an die Verbraucherzentrale weitergeben können:
- Name der Firma
- Name des Anrufers
- Datum des Anrufs
- Uhrzeit des Anrufs
- Grund des Anrufs
In besonders schwerwiegenden Fällen wird die Verbraucherzentrale die Firma dazu auffordern, künftig keine unerbetenen Werbeanrufe zu tätigen. Erklärt die Firma sich hierzu nicht bereit, kann die Verbraucherzentrale den wettbewerbsrechtlichen Anspruch gegen die Firma gerichtlich durchsetzen.
Hält sich die Firma nicht an ihre Erklärung oder an die gerichtliche Entscheidung, muss sie eine Vertragsstrafe oder ein Ordnungsgeld zahlen.