Anträge auf Verleihung von Rettungsdienstehrenzeichen können nur von der jeweiligen Rettungsdienstorganisation gestellt werden.
Um sicherzustellen, dass die Rettungsdienstehrenzeichen rechtzeitig verliehen werden können, sollten die Anträge spätestens 3 Monate vor dem vorgesehenen Verleihungstag eingereicht werden.
Die Anträge werden von den Kreisausschüssen der Landkreise beziehungsweise Magistraten der Kreisfreien Städte, in der die/der zu Ehrende ihren/seinen Wohnsitz hat, dem Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vorgelegt.
Über die Ehrung entscheidet die Ministerin/der Minister.
Auf eine Ehrung besteht kein Rechtsanspruch.
Hinweis zur Trageweise:
- Die Anstecknadel des Rettungsdienstehrenzeichens soll nur bei besonderen Anlässen getragen und am linken Revers befestigt werden.
- Der Aufnäher des Rettungsdienstehrenzeichens soll auf der Einsatzjacke entweder auf dem linken Ärmel oder auf der linken Brustseite aufgebracht werden.