Die Genehmigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragsformulare erhalten Sie bei Fachverlagen oder im Internet, je nach Angebot der zuständigen Stelle.
Hinweis:
Fachverlage finden Sie im Internet oder über das Telefonbuch.
Sie müssen folgende Angaben zu den verwendeten Fahrzeugen machen:
- Anzahl
- Art (KOM, Pkw)
- Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter
- amtliche Kennzeichen
- Hersteller
- Fahrgestellnummern
- Anzahl der Sitzplätze
Nachdem Sie den Antrag mit den vollständigen Unterlagen eingereicht haben, können unter anderem die folgenden Stellen eine Stellungnahme abgeben:
- die Gemeinde,
- die Industrie- und Handelskammer,
- die Fachgewerkschaft,
- Verkehrsunternehmerverbände.
Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen ( 2 Wochen) entscheidet die zuständige Stelle abschließend über den Antrag.