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- An einer Träger*innenanerkennung interessierte Veranstalter müssen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration einen schriftlichen Antrag vorlegen. Das genauere Vorgehen finden Sie im weiter unten abrufbaren PFD „Informationsschreiben zur Träger*innenanerkennung“
- Anerkannte Träger*innen müssen die Anerkennung einer Veranstaltung schriftlich, mind. 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration beantragen.