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Mit der Anzeige müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen:
- Name und Vorname der Betreiberin oder des Betreibers der Straußwirtschaft mit ladungsfähiger Anschrift,
- Ort und Zeitraum der Straußwirtschaft,
- den Ort und die Lage, aus denen die zur Herstellung des Weines verwendeten Trauben oder Äpfel stammen, sowie den Ort, an dem diese Früchte gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde.