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- Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ein
- In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
- Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen vorliegen, werden wir Sie zur Vereidigung einladen.
- Mit der Vereidigung und der Aushändigung der Urkunde sind Sie befugt die Berufsbezeichnung Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt zu führen und unter dieser Berufsbezeichnung tätig zu sein.