Zunächst wählen Sie, den oben genannten Kriterien entsprechend, einen Berater oder eine Beraterin, lassen die Beratung durchführen, bezahlen die Rechnung und lassen sich einen Beratungsbericht aushändigen. Den Zuschussantrag stellen Sie bis spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung.
Antragstellung
Die Antragstellung und -abwicklung erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren (Antragsmanager für Unternehmen (AMU), das auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum Download zur Verfügung steht.
Bewilligung und Auszahlung:
Die Bewilligung sowie Auszahlung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.