- Antrag
- Name und Anschrift des antragstellenden Unternehmens, im Falle von Niederlassungen auch deren Anschrift
- Nachweis, dass Ihr Unternehmen die Klassifizierung von Schlachtkörpern von Rindern, Schweinen und Schafen ordnungsgemäß durchführen kann (Unterlagen über die betriebliche Ausstattung)
- Nachweis, dass die für die Durchführung der Klassifizierung vorgesehenen Mitarbeiter über die erforderliche Zulassung verfügen
- Darstellung und Erklärung, dass die Unabhängigkeit Ihres Unternehmens von den Beteiligten der gesamten Vermarktungskette für Fleisch sichergestellt ist (§ 3 Fleischgesetz)
- Sofern Ihr Unternehmen vor der Antragstellung Tätigkeiten auf dem Gebiet der Klassifizierung von Schlachtkörpern durchgeführt hat, eine Darstellung:
- der bisherigen Klassifizierungstätigkeit nach Art und Umfang, längstens für den Zeitraum der letzten 3 Jahre vor der Antragstellung,
- der bisherigen Auftraggeber sowie
- der Sachkunde der von ihnen beschäftigten Klassifizierer durch Angaben zur Zulassung, Aus- und Fortbildung und zur beruflichen Erfahrung auf dem Gebiet der Klassifizierung und Verwiegung von Schlachtkörpern.
- Darstellung der betrieblichen Aufbauorganisation
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen
- bei einer juristischen Person oder einer nicht rechtsfähigen Personenvereinigung: Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die zur Vertretung oder Geschäftsführung Berechtigten
Zur Entscheidung über den Antrag können über die im Antrag erfolgten Angaben hinaus weitere Angaben und Nachweise erforderlich sein.