Seiteninhalt
-
Nachweis der Sachkunde
- Nachweis der Qualifikation für die Beratertätigkeit, insbesondere durch im Studium und in Aus- und Fortbildungen erworbene Zeugnisse, Zertifikate und ähnliche Urkunden.
- Der Nachweis gilt als erbracht, wenn Sie 5 Jahre als unselbständiger Berater bei einer Auskunfts- oder Beratungsstelle tätig waren.
-
Nachweis der Persönlichen Zuverlässigkeit
- Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- Führungszeugnis
- Bei anerkannten gemeinnützigen Organisationen: Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes
- Ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Es können weitere Unterlagen verlangt werden.