Sonstiges
Die staatliche Anerkennung kann befristet und mit Auflagen versehen werden.
Widerruf und Rücknahme der staatlichen Anerkennung
Das Wissenschaftsministerium kann die Anerkennung widerrufen, wenn
- die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht länger gegeben sind und
- Sie diesen Mangel trotz Aufforderung nicht fristgemäß beseitigen.
Erlöschen der staatlichen Anerkennung
Die staatliche Anerkennung erlischt, wenn die Berufsakademie den Studienbetrieb
- nicht in einer vom zuständigen Ministerium bestimmten angemessenen Frist eröffnet
- ohne Zustimmung des Wissenschaftsministeriums länger als ein Jahr nicht betreibt oder
- ihn endgültig einstellt.