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- Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren
- weitere Bauvorlagen, das sind in der Regel:
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Die bautechnischen Nachweise sind vor Ausführung der jeweiligen Bauabschnitte, die nicht prüfpflichtigen Bauvorlagen vor Baubeginn der Bauaufsicht vorzulegen.
- Erhebungsbogen für die Statistik über die Bautätigkeit im Hochbau (Baugenehmigung/Bauüberhang/Baufertigstellung oder Abgang/Abriss/Nutzungsänderung)
Sie müssen die Bauvorlagen grundsätzlich in zweifacher Ausfertigung einreichen. Ist die Gemeinde nicht selbst Baugenehmigungsbehörde, sind die Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung einzureichen