Für eine nationale Geschmacksmusteranmeldung:
- einen Antrag (R 5703) mit
- eindeutigen Anmelderangaben und
- Erzeugnisangabe
- eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Musters (z.B. grafische Darstellung)
- Diese ist auf dem Wiedergabe-Formblatt anzubringen.
- Sie können der Wiedergabe eine erklärende Beschreibung beifügen.
- bei einer Sammelanmeldung: zusätzlich
- Anlageblatt
Tipp: Genaue Angaben darüber, wie ein Antrag aussehen sollte und welche Informationen er genau enthalten muss, finden Sie im "Merkblatt für Geschmacksmusteranmelder" des DPMA.
Hinweis: Eine Anmeldung mit Telefax ist wegen der schlechten Wiedergabequalität nicht zu empfehlen!