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- für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen
- für einen möglichen Befreiungsantrag: innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt der Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
- wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind: Ein Befreiungsantrag wirkt zurück auf den Beginn der Befreiungsvoraussetzungen, wenn er innerhalb von 3 Monaten gestellt wird, sonst Geltung ab Antragstellung.