Für die Gewerbeanmeldung: die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die für den Ort der zukünftigen Betriebsstätte zuständig ist.
Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Für die Gewerbeanmeldung: die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die für den Ort der zukünftigen Betriebsstätte zuständig ist.
Sie können das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Mehr Infos:
Themenseite: «Corona« Themenseite Impfung Kontakte Verwaltung