Sollten sich bei Ihnen Änderungen in der Berufshaftpflicht ergeben, müssen Sie diese unverzüglich bei der Steuerberaterkammer melden.
Darunter zählen
- Beendigung oder Kündigung des Versicherungsvertrages
- Jede Änderung des Versicherungsvertrages, die den Versicherungsschutz nach der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) beeinträchtigt
- Der Wechsel des Versicherers
- Der Beginn und die Beendigung der Versicherungspflicht infolge einer Änderung der Form der beruflichen Tätigkeit
- Der Widerruf einer vorläufigen Deckungszusage
Hinweis: Der Versicherer ist befugt der zuständigen Steuerberaterkammer jegliche Änderung mitzuteilen. Die zuständige Steuerberaterkammer ist zusätzlich berechtigt entsprechende Auskünfte bei dem Versicherer einzuholen.