- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sachverständigen für Altbatterieentsorgung in einem EU- oder EWR-Staat,
ferner Nachweis, dass diese Tätigkeit nicht, auch nicht vorübergehend untersagt worden ist.
- ausländischer Nachweis der Berufsqualifikation für einen Sachverständigen für Altbatterieentsorgung
alternativ: Nachweis einer mindestens 2 Jährigen Tätigkeit als Sachverständiger für Altbatterieentsorgung im ausländischen Niederlassungsstaat während der letzten 10 Jahre